Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb am MGH
Auslaufen des Corona-Handlungskonzeptes zum 31.01.2023
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Ausführlichere Informationen sowie das aktuelle Handlungskonzept Corona und den entsprechenden Begleiterlass zum Download finden Sie auf der Website des Schulministeriums NRW. Die Briefe der Ministerin sind hier verlinkt:
Brief der Ministerin an volljährige Schülerinnen und Schüler
Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Die an unserer Schule noch vorhandenen Selbsttests können weiterhin anlassbezogen ausgegeben werden, eine regelmäßige Ausgabe gibt es nicht mehr. Es gilt aber weiterhin und umsomehr der Grundsatz: "Wer krank ist, sollte nicht in die Schule gehen". Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Verhalten im Falle eines positiven Corona-Testes
Mit dem Auslaufen der Verordnungen besteht keine Isolationspflicht mehr. Grundsätzlich wird jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für den Zeitraum von fünf Tagen nach dem ersten positiven Testergebnis in Innenräumen mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Schulmailarchiv des Schulministeriums.
Hintergründe und weiterführende Informationen
- Weiterführende Informationen auf den Seiten des Schulministeriums
- Informationen zur aktuellen Lage Coronavirus in der Stadt Hamm
- Informationen und Verhaltensregeln bei einem positiven Testergebnise (Stadt Hamm)
- Verhaltensempfehlungen für Kontaktpersonen (Stadt Hamm)
- Hintergrundinformationen auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Hier finden Sie aktuelle Berichte und Artikel zu Veranstaltungen am Märkischen Gymnasium