Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb am MGH

Auslaufen des Corona-Handlungskonzeptes zum 31.01.2023

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Ausführlichere Informationen sowie das aktuelle Handlungskonzept Corona und den entsprechenden Begleiterlass zum Download finden Sie auf der Website des Schulministeriums NRW. Die Briefe der Ministerin sind hier verlinkt:

Die an unserer Schule noch vorhandenen Selbsttests können weiterhin anlassbezogen ausgegeben werden, eine regelmäßige Ausgabe gibt es nicht mehr. Es gilt aber weiterhin und umsomehr der Grundsatz: "Wer krank ist, sollte nicht in die Schule gehen". Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Verhalten im Falle eines positiven Corona-Testes

Mit dem Auslaufen der Verordnungen besteht keine Isolationspflicht mehr. Grundsätzlich wird jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für den Zeitraum von fünf Tagen nach dem ersten positiven Testergebnis in Innenräumen mindestens eine medizinische Maske zu tragen. 

Weitere Informationen finden Sie auch im Schulmailarchiv des Schulministeriums.

Hintergründe und weiterführende Informationen


Hier finden Sie aktuelle Berichte und Artikel zu Veranstaltungen am Märkischen Gymnasium

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.