Elternvertretung am MGH

Als Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler des Märkischen Gymnasiums haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich an der Gestaltung von Schule und Unterricht zu beteiligen. Weitere Informationen zu den einzelnen Gremien finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wir freuen uns über ihr Engagement und stehen für Anfragen gerne zur Verfügung!

Vorsitzende der Schulpflegschaft

Sema Atakli

Sema Atakli

Elternpflegschaftsvorsitzende des MGH

Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (B.A.)
im Amt seit September 2023

Alexandra Becker

Alexandra Becker

stellv. Elternpflegschaftsvorsitzende des MGH

Diplom-Verwaltungswirtin
im Amt seit September 2023

Ihre Anfrage an die Elternvertretung des MGH

    Mitwirkungsgremien der Elternschaft

    Klassenpflegschaft

    Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft, die zu Beginn eines jeden Schuljahres den Vorsitz durch Wahl bestimmen. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern und hat neben der Information und dem Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule vor allem die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse zum Thema.

    Jahrgangsstufenpflegschaft

    In der Sekundarstufe II bilden die Eltern aller Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Gewählt werden für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin bzw. ein Vertreter mit StellvertreterInnen. Die Aufgaben sind analog zu denen der Klassenpflegschaft.

    Schulpflegschaft

    Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern des MGH gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie bestimmt die Elternvertretungen für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.

    Fachkonferenzen

    In den Fachkonferenzen entscheiden alle Lehrerinnen und Lehrer eines Faches gemeinsam mit beratenden Vertretern und Vertreterinnen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schülern über die das Fach betreffenden Angelegenheiten. Dazu gehören etwa die Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, die Grundsätze zur Leistungsbewertung oder die Vorschläge zur Einführung von Lernmitteln.

    Schulkonferenz

    Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen. Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Eine genauere Übersicht über den Aufgabenkatalog der Schulkonferenz bietet die Broschüre des Schulministeriums.